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Fahrzeug-Wiederzulassung in Kettenhausen über die Online-Plattform

AK· Landkreis Altenkirchen

Ein vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug soll im Bezirk Kettenhausen wieder in den Straßenverkehr gebracht werden? Über die i-Kfz-Plattform führen Sie die Wiederinbetriebnahme (auf denselben oder einen neuen Halter) vollständig online durch – ganz ohne Behördentermin in Kettenhausen.

Checkliste: Nachweise für Wiederzulassung in Kettenhausen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  • Gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU / TÜV)
  • Gültiges Ausweisdokument & IBAN für die Kfz-Steuer

Ablauf auf der Plattform: Wiederzulassung (Kettenhausen)

  1. 1Wiederzulassung auf der Plattform wählen & FIN sowie Sicherheitscodes erfassen
  2. 2Bisheriges reserviertes Kennzeichen übernehmen oder neues wählen
  3. 3Digital legitimieren und Antrag online einreichen
  4. 4Papiere und neue Stempelplaketten per Post empfangen

Häufige Fragen: Wiederzulassung in Kettenhausen

Wie schnell lässt sich Wiederzulassung für Kettenhausen (AK) über die Plattform einreichen?
Die digitale Eingabe für den Zulassungsbezirk Kettenhausen dauert auf der Plattform in der Regel nur rund drei bis fünf Minuten. Ein Vor-Ort-Termin bei der Behörde (Landkreis Altenkirchen) ist nicht erforderlich.
Welche Nachweise sind für Wiederzulassung in Kettenhausen bereitzuhalten?
Für die Plattform-Abwicklung im Bezirk Kettenhausen benötigen Sie insbesondere: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode, Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code), Gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung (HU / TÜV), Gültiges Ausweisdokument & IBAN für die Kfz-Steuer.
Wie erhalte ich die Unterlagen und Plaketten für mein AK-Kennzeichen?
Nach Abschluss des Online-Vorgangs werden Bescheid, Zulassungsdokumente, Stempelplaketten und optional bestellte AK-Kennzeichenschilder direkt per Post an Ihre Adresse in Altenkirchen bzw. im Bezirk Kettenhausen versendet.

Zuständige Zulassungsstelle Kettenhausen

Landkreis Altenkirchen – Öffentliche Angaben der zuständigen Behörde – nicht Teil dieses Portals.

Rathausstr. 12
57610 Altenkirchen
Rheinland-Pfalz

Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00-11:30, Mo-Mi 13:30-16:00, Do 13:30-18:00

Kontakt

Telefon:
02681-81-0

Wiederzulassung in Kettenhausen jetzt online starten

Den Vorgang führen Sie direkt auf dieser Plattform durch – ohne Termin, ohne Behördengang. Dokumente und Kennzeichen kommen per Post.

Wiederzulassung auf der Plattform starten →

Zurück zur Übersicht Kettenhausen. Zuletzt aktualisiert: 04.11.2026.

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